Das Naturschutzgebiet

Herzlich willkommen im Naturschutzgebiet

„Weißenhäuer Brök“!

Das Internet hält eine Reihe von Einträgen bereit, die der Aufmerksamkeit des Besuchers empfohlen seien. Es sind dies vor allem

  • der Wikipediabeitrag „Weissenhäuseer Brök“
  • After -Life-Conversation plan für „Weißenhäuser Brök“
  • Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet, DE-1629-391 „Strandseen der Hohwachter Bucht“, Teilgebiet „Weißenhäuser Brök“

Seine Entstehung

Vor dem historischen Baudenkmal „Der Brök“ und dem Austritt des Oldenburger Grabens zur Ostsee weitet sich die Dünenlandschaft „Weißenhäuseer Brök“.  Ihre Entstehung begann nach der letzten Eiszeit. Die westlich der Dünen gelegene Steilküste ist fortgesetzt der Erosion durch Wind, Temperaturwechsel und Brandungen der See ausgesetzt. Durch die vorherrschende Drift der Westwinde werden die ausgewaschenen Sande aus den Abbrüchen der Steilküste von der Meeresströmung nach Osten transportiert, infolge der Drosselung der Strömung durch die vorragende Küste von Putlos abgelagert und mit auflandigem Wind zu Dünen ausgeformt. Die zumal im östlichen Teil so entstandenen Dünen des „Weißenhäuser Brök“ sind die höchsten an der schleswig-holsteinischen Ostseeküste und bilden zu Teilen eine einzigartige Heidelandschaft.

Seine Entwicklung

Die großen Flächen wurden in der Zeit der Gutswirtschaft Weißenhaus durch Rinder und Schafe in Hütehaltung noch bis in die sechziger Jahre des letzten Jahrhunderts beweidet. Im Jahr 1942 war das Gebiet zwischen Weissenhaus und dem ehemaligen Gut Putlos, seit 1935 Truppenübungsplatz, zum Naturschutzgebiet erklärt worden. In der Nachkriegszeit diente der westlich des Auslaufs des Oldenburger Grabens gelegene Teil des Naturschutzgebietes allerdings freiem Camping, bis das Gut Weissenhaus im Anschluss an das östliche Ende des Schutzgebietes den Campingplatz „Triangel“ eröffnete. An der Grenze zu Putlos entstand inmitten des Naturschutzgebietes das Bistro „Rinau“, das der Naturschutzidee weichen musste und das durch das Strandlokal „Svens Surfstation“ mit seiner Seeterrasse und integriertem DLRG-Wachposten ersetzt wurde. Das Lokal befindet sich im Eigentumsverbund mit dem Anwesen „Brök“ und ist von seinen Besitzern an die Gemeinde Wangels verpachtet.

Der westliche des Auslaufs des Oldenburger Grabens gelegene Teil des Naturschutzgebietes befindet sich im Eigentum der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, der östliche Teil in Privateigentum.

Sein Schutz

Zuständig für die Überwachung des Naturschutzgebietes gemäß den Normen des Naturschutzgesetzes des Landes Schleswig-Holstein ist im Rahmen der gestaffelten Verwaltungsorganisation die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Ostholstein mit Sitz in Eutin.  Unterstützung erfährt die Behörde durch die jeweiligen Grundeigentümer. Erhalt und Entwicklung des Gebietes in naturwissenschaftlicher und verwaltungsmäßiger Hinsicht regelt u. a. der speziell für dieses Gebiet erarbeitete und verpflichtend vorgegebene Managementplan.

Im Mittelpunkt planerischer und ausführungfähigerAufgaben stehen derzeit:

  • Beweidung durch Robustrinder

Eine Bedrohung für das Naturschutzgebiet stellen die ausufernde Vermehrung der Dünenrosen und die Verbuschung und Verwaldung der gebotenen offenen Dünenlandschaft vor allem durch Birke und gewöhnliche Traubenkirsche dar. Zu ihrer Bekämpfung wurde bereits seit 2007 die Beweidung durch Robustrinder als ideale Landschaftspfleger aufgenommen. Im östlichen Teilgebiet ist eine Winterbeweidung mit Auftrieb ab Anfang September und Abtrieb bis Ende April des Folgejahres vorgesehen. Nach Abschluss des in Auftrag gegebenen Monitorings zum Nachweis des Beweidungserfolges könnte eine ganzjährige Beweidung beschlossen werden. Als Ergänzung zur Beweidung erfolgen in längeren Abständen forstwirtschaftliche Maßnahmen zur Entbirkung. Überlegt wird die Zweckmäßigkeit eines ergänzenden regelmäßigen Ausmähens der Dünenrosen, um sie aus dem Naturschutzgebiet nachhaltig zu verdrängen. Im Gespräch ist die Umstellung der derzeitigen Wasserversorgung der Tiere auf winterfähige Weidepumpen, um den CO2 belasteten Lkw-Transfer von Wasser in das Naturschutzgebiet zu unterbinden. Die Flächen vor dem Deich werden künftig durch Schafe beweidet. Partner für die Rinderbeweidung ist der Biohof von Jan Felix-Nitz in Sierksdorf und Behrensdorf.

  • Sicherung der Flächen

Um zu verhindern, dass das Naturschutzgebiet den Zugang zum  Wesseker Strand für den Tourismus verriegelt, wurden in seinem östlichen Teil 8 eingezäunte Durchgangswege angelegt. Sie teilen dieses Gebiet in 7 in sich geschlossene Karrees. Anlage und Instandhaltung der Einzäunung werden von der Unteren Naturschutzbehörde organisiert. Die hierzu erforderlichen Mittel stellt das Land Schleswig-Holstein bereit.

Die Gemeinde Wangels gewährleistet die Verkehrssicherung auf den Wegen und trägt Sorge für Sauberkeit in diesem Bereich. Im Rahmen einer Übereinkunft mit dem Land unterhält die Gemeinde den Begrenzungszaun am seeseitigen Dünensäum.

  • Naturschutzdienst

Die Untere Naturschutzbehörde ernennt nach § 45 des Landesnaturschutzgesetztes vom 4.08.2016 eine sachkundige Person, die sie über alle nachteiligen Veränderungen im Naturschutzgebiet informiert und Aufklärung leistet. Zum Nachweis ihrer Beauftragung führt sie ein Berechtigungsschreiben mit sich.

Hunde sind auf den Wegen durch das Naturschutzgebiet  und am Strand an der Leine zu führen. In der Badesaison können Hunde nur zu den als Hundestrand ausgewiesenen Strandabschnitten mitgenommen werden. Wünschenswert wäre eine großzügigere Ausweisung von Hundestränden am Naturschutzgebiet.

Dem Besucher dieses besonders schönen Winkels von Wagrien seien Momente der Besinnung angesichts der Anblicke und Ausblicke am Naturschutzgebiet „Weissenhäuser Brök“ gewünscht.

Wir erbitten aber auch seine Rücksicht gegenüber der Natur mit einer Strophe  des Eutiner Dichters Friedrich Leopold Graf zu Stolberg-Stolberg (1750 – 1819):

“Es sei mein Freund nicht, welcher die göttliche Natur nicht liebet“